Die Berechnungsgrundlage wird ad absurdum geführt
Während die Krankenhausärzte einer Forderung nach einer Gehaltsanhebung von sieben Prozent durch Streik Nachdruck verleihen, hat sich die KBV mit den Kassen auf 3,85 Prozent geeinigt. Der häufig propagierte kalkulatorische Vergleich des vertragsärztlichen Honorars mit einem Oberarztgehalt ist damit endgültig „Historie“.