Injektion jetzt auch bei schon erfolgter Beratung berechnungsfähig
Der Bewertungsausschuss hat bei der Abrechnung der RSV-Prophylaxe eine Ergänzung beschlossen: Ärztinnen und Ärzte können rückwirkend ab dem 1. Oktober 2024 die Prophylaxe bei Säuglingen auch dann berechnen, wenn zuvor eine Beratung durchgeführt und abgerechnet wurde.