KV Bayerns schließt Übergangsregelung mit Kassen
Während es auf Bundesebene noch keine Regelung gibt, können Vertragsärzte in Bayern auch weiterhin „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ zu Lasten der GKV verordnen.
Während es auf Bundesebene noch keine Regelung gibt, können Vertragsärzte in Bayern auch weiterhin „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ zu Lasten der GKV verordnen.