Long Covid wird nach EBM berechnungsfähig
Leistungen bei Patienten mit Verdacht auf oder bei Nachweis einer Long-Covid-Erkrankung können ab dem 1. Januar 2025 zulasten der GKV in Rechnung gestellt werden.
Leistungen bei Patienten mit Verdacht auf oder bei Nachweis einer Long-Covid-Erkrankung können ab dem 1. Januar 2025 zulasten der GKV in Rechnung gestellt werden.