Unterschriften per Stempel führen zu über 700.000 Euro Regress
Weil eine Ärztin einen Großteil der Arznei- und Hilfsmittelverordnungen nicht eigenhändig, sondern mit einem Unterschriftenstempel unterzeichnet hat, soll sie Netto-Verordnungskosten von 739.000 Euro an die Krankenkassen erstatten. Dr. med. Gerd W. Zimmermann schildert den Fall.