Probleme bestehen in der Einordnung und der Erstattungsfähigkeit
Die Verordnung von „sonstigen Produkten zur Wundversorgung“ im Praxisalltag ist durch den Wegfall der Übergangsregelung im letzten Dezember kompliziert geworden. Die Verbandmittel sind in der Arzneimittelrichtline kategorisiert, eine Abgrenzung der einzelnen Produkte ist nicht immer möglich. Der änd hat mit Dr. Christian Sommerbrodt, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen, gesprochen.