Nur wenige Inanspruchnahmen im Jahr 2023
Die KBV erstellt jährlich einen Bericht zum Genehmigungsgeschehen nach den Vorgaben der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren. Am 16. Januar 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Bericht für das Jahr 2023 beschlossen und veröffentlicht.