Verordnung ermöglicht niedrigschwellige psychotherapeutische Hilfe
Patientinnen und Patienten, die intellektuell beeinträchtigt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer Suchterkrankung leiden, sollen bei der Suche nach einem psychotherapeutischen Behandlungsplatz besser unterstützt werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung gebilligt.
