Die „Hängepartie“ geht weiter
Eine 18-monatige Verlängerung der Übergangsregelung für den Einsatz sogenannter „Sonstiger Produkte zur Wundversorgung“ wurde zwar an das jüngst verabschiedete Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) angehängt, gilt aber nur bis zum 2. Dezember 2025.
