Übergangsfrist für Verordnungsfähigkeit verlängert
Die Übergangsregelung für die Verordnungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung ist mit dem GSVG verlängert worden. Darauf weist aktuell die KV Rheinland-Pfalz hin.

Die Übergangsregelung für die Verordnungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung ist mit dem GSVG verlängert worden. Darauf weist aktuell die KV Rheinland-Pfalz hin.