„Es geht wohl eher um neue Tätigkeitsfelder für nicht-ärztliche Psychotherapeuten“
Die nun beschlossene Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte soll die psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung vulnerabler Personengruppen verbessern. Der BDPM kritisiert diese Änderung jedoch deutlich.
