KV warnt vor Regressfalle
Vertragsärztinnen und -ärzte dürfen Assistenzen – etwa im Rahmen der Weiterbildung – nur beschäftigen, wenn sie eine schriftliche Genehmigung der KV erhalten haben. Darauf weist die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hin und warnt vor hohen Rückforderungen.
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