Konsil-Abrechnung hängt von Klinkträger ab
... Zunächst einmal ist die Frage, liegt eine akute interkurrente Erkrankung vor, oder eine Abklärung, die mit der/den Einweisungsdiagnose/n zu tun hat? Dann ist die Frage, ob es ein öffentlicher oder privater Krankenhausträger ist. Interkurrente Erkrankung: Abrechnung auf Chipslette (leider). Konsil im Rahmen der Grunderkrankung: öffentlicher Träger (z.B. BfA) -> GOÄ 1.0-fach (dafür gibt es gesetzliche Vorgaben GOÄ §11); privater Träger "normale" GOÄ-Rechnung (1.0 bis 3.5fach, mit Minderung um 15% nach §6a GOÄ). Ein Beispiel: Pat hier zur Kur wegen Diabetes, jetzt akute Sehverschlechterung oder Entzündung ...
