Pässler: Zweitmeinungsportal verstößt nicht gegen Berufsordnung
Das umstrittene Zweitmeinungsportal „Vorsicht!Operation“ verstößt nach Aussage seines Initiators Prof. Hans Pässler nicht gegen die Musterberufsordnung für Ärzte. Die für das Portal tätigen Chirurgen würden die Patienten nicht beraten, sondern lediglich ein Gutachten aufgrund der übersandten Unterlagen erstellen.