Wenn schon Fernbehandlung, dann wenigstens unter der Genehmigungspflicht und Aufsicht der LÄK
Übrigens ist bei uns in BW der Druck wohl besonders groß, weil aus dem Nachbarland Schweiz mehrere Firmen Internet-Medizin anbieten. Deshalb die Änderung unserer BO: Wenn schon Fernbehandlung, dann wenigstens unter der Genehmigungspflicht und Aufsicht der LÄK und nicht als Wildwuchs...