Die Telemedizin-Anbieter betreiben Rosinenpickerei
Ich selber hatte eine Anfrage wegen Tätigkeit von Ärzten aus BW für die "teleclinic" in München gestellt, bei der die GOÄ unterlaufen wird und (wie auf "Pro Sieben" Galileo gezeigt) eine Fernbehandlung angeboten wird ("digitale Sprechstunde") ; es wird auch Ferndiagnostik per upload von Bildern durch Pat. mittels Mobiltelefon betrieben ; die ÄK Südwürttemberg hat denn Fall in Rücksprache mit der ÄK Bayern bearbeitet und beantwortet (Schreiben kann ich auf Anfrage interessierten Kollegen zur Verfügung stellen) ; die ÄK BW und die ÄK Bayern finden das alles wohl in Ordnung - eine Fernbehandlung sei bisher nicht nachgewiesen und der Verstoss gegen die GOÄ bei dieser Firmenkonstruktion nicht relevant ; inhaltlich bedeutet es praktisch, dass eine Firma entsprechender Konstruktion weder berufsrechtlich noch gebührenrechtlich an die Regeln der Ärzteschaft gebunden ist, obwohl hier ärztliche Leistungen i.S. einer Fernbehandlung mittels verschiedener Medien angeboten, beworben und vermarktet werden ; Der Internet-Versand verschreibungspflichtiger Medikamente und Unterlaufen des Festpreises ist eher ein Apothekerproblem - Unser Problem liegt in der Ungleichbehandlung von uns Ärzten gegenüber Telemedizinanbietern, die Rosinenpickerei betreiben, Gelder für virtuelle Leistungen kassieren (teilweise schon über Verträge mit den Kassen) und letztendlich...