Landessozialgericht stellt Bedarfsplan und Versorgungsgrad in Frage
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Zulassungsgremien in Berlin zu einer Bedarfsprüfung verpflichtet, bei der auch der Versorgungsumfang erfasst werden soll. Anlass dazu gab die Klage eines privatärztlich tätigen Psychotherapeuten auf Sonderbedarfszulassung.