Was Praxen jetzt wissen müssen
Ab 1. Januar tritt die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Kraft. Damit soll der Arbeitsaufwand reduziert und die Effizienz in der Buchhaltung gesteigert werden. Zwar fallen Niedergelassene nur in Ausnahmefällen unter die Regelung. Doch auch sie sollten sich frühzeitig auf Änderungen einstellen.