Bundessozialgericht bestätigt Bedarfsprüfung
Ausbildungsambulanzen für Psychotherapie erhalten nur dann eine Ermächtigung zur Behandlung gesetzlich Versicherter, wenn ein tatsächlicher Versorgungsbedarf nachgewiesen ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und damit die Bedeutung der Bedarfsplanung unterstrichen.