Jetzt auch digital - Diese Rahmenbedingen sollte man aber beachten
Die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde zum 19. September 2024 angepasst. Damit kann ein Krankentransport auch im Rahmen einer Videokonferenz verordnet werden. Dabei müssen Ärztinnen und Ärzte jedoch Einiges beachten, um ihre Praxen nicht einer erhöhten Regressgefahr aussetzen.
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