Aktive Bewegungsschiene wird keine ambulante Kassenleistung
Ein zusätzliches häusliches Training mit einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) nach einem Kreuzbandriss wird keine ambulante Kassenleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat laut eigener Mitteilung keine Belege dafür gefunden, dass ein solches Heim-Training medizinisch sinnvoll ist.
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