„Darmkrebsvorsorge wird einfacher“
Gemäß G-BA-Beschluss ist der Leistungsanspruch für das Darmkrebs-Screening bei Männern und Frauen zukünftig gleich – heißt, für beide ab 50 Jahren. Dem Beschluss liegt eine Leitlinie-Recherche des IQWiG zugrunde, die keine Evidenz für die bislang bestehende Differenzierung des Screenings ergeben hatte.