Wundversorgung nach EBM und GOÄ
Hier muss man sich die Leistungen zusammensuchen!
Abrechnungstechnisch gesehen kann es ein Fehler sein, Leistungen, die im Regelleistungsvolumen oder einem Qualitätszuschlag eingeschlossen sind, grundsätzlich nicht selbst zu erbringen. Sie werden im Quartal nämlich nicht zwangsläufig durch Grund- oder Versichertenpauschalen, Gesprächsgebühren oder Chronikerpauschalen ausgeschöpft.