Offener Brief
FÄ ermahnt KVNO: Genehmigungspflichtige Leistungen sind freiwillig
Ob Ultraschalldiagnostik, Knochendichtemessung oder Hautkrebsvorsorge: Im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit können bestimmte Leistungen nur erbracht werden, wenn die KV diese genehmigt hat. Wer später allerdings eine dieser Genehmigungen zurückgeben will, stößt auf nicht unerhebliche Probleme, kritisiert die Freie Ärzteschaft.