Astrazeneca
Haftungsfrage ist (nicht) geklärt
In einigen Bundesländern ist Astrazeneca nun auch für Patienten freigegeben, die jünger als 60 Jahre alt sind. Aber wer haftet, wenn danach Nebenwirkungen auftreten? Eine Frage, die die Ärzteschaft umtreibt, die aber grundsätzlich geklärt ist. Der KBV reicht das aber nicht.