CDU-Politiker Rüddel
Praxen mit Kurzarbeit nicht unter dem Rettungsschirm
Arztpraxen, die Mitarbeiter in die Kurzarbeit geschickt haben, können nicht gleichzeitig vom Rettungsschirm profitieren, der im Krankenhausentlastungsgesetz festgelegt wurde. Darauf weist der CDU-Politiker Erwin Rüddel, Vorsitzender des Bundestags-Gesundheitsausschusses hin.